Für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 braucht die Gemeinde Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Demokratie lebt davon, dass Bürgerinnen und Bürger aktiv am politischen Geschehen teilnehmen, beispielsweise als Wahlhelferin oder Wahlhelfer – vor Ort im Wahllokal oder bei der Ermittlung des Briefwahlergebnisses. Wahlhelfer oder Wahlhelferin kann nur werden, wer selbst wahlberechtigt ist. Das bedeutet, dass Sie am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein müssen.
Als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden die Interessierten in einem der über das Gemeindegebiet verteilten Urnenwahllokale oder in einem der Briefwahlbezirke eingesetzt. Die Urnenwahlbezirke sind voraussichtlich in der Kardinal-Döpfner-Schule. Die Briefwahlbezirke sind alle im Rathaus. Einsatzwünsche können bei der Anmeldung geäußert werden.
Während der Öffnungszeit des Urnenwahllokals von 8 bis 18 Uhr erfolgt der Einsatz im Schichtdienst, nach Schließung des Wahllokals um 18 Uhr tritt der gesamte Wahlvorstand zur Auszählung der Stimmen zusammen. Gemeinsam entscheiden die Wahlhelfer über die Gültigkeit oder Ungültigkeit einzelner Stimmen und stellen das Wahlergebnis fest.
Vorkenntnisse sind nicht erforderlich: Alle ehrenamtlichen Wahlhelfer und Wahlhelferinnen erhalten vor der Wahl eine ausführliche Schulung. Interessierte können sich per E-Mail an
Das entsprechende PDF mit der Bereitschaftserklärung finden Sie hier!