Die Gemeinde Großwallstadt hat im Zuge der Grundsteuerreform bereits einige neue Berechnungsgrundlagen vom Finanzamt Obernburg erhalten und pflegt diese aktuell in die jeweiligen Falldaten ein. Dabei ist aufgefallen, dass einige Grundsteuermessbeträge stark von den bisherigen abweichen.
Bei genauerer Prüfung ist festzustellen, dass eine solche Abweichung zum Teil auf die abgegebene Grundsteuererklärung zurückzuführen ist. Insbesondere bei landwirtschaftlichen Flurstücken ist dies zu beobachten.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
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