Aufgrund einer Gesetzesänderung der Bundesregierung, wird der Kinderreisepass zum 01.01.2024 abgeschafft.

Ab diesem Zeitpunkt benötigen Sie bei Auslandsreisen für Ihre Kinder einen elektronischen Reisepass (biometrisch). Bei Reisen innerhalb der EU bzw. im Schengen-Raum genügt der Personalausweis, der auch bereits für die Kleinsten ausgestellt werden kann.

Der künftig verlangte elektronische Ausweis gilt max. 6 Jahre. Allerdings nur, wenn sich das Aussehen des Kindes nicht so verändert, dass es nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann.

Wer mit Kinder verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer überprüfen.
Diese finden Sie auf der Seite des Auswärtiges Amtes oder über das Reisebüro

GEMEINDE TV