Forstamt Großwallstadt

Forstverwaltung


Brennholzbestellungen 2023/2024

Brennholzbestellungen sind nur vom 28.09- 30.11.2023 möglich | Tel. 2207-17, 2207-29

Aufgrund des extremen Wetters der letzten Jahre und dem damit verbundenen Absterben alter Buchen werden wir nur diese Bäume einschlagen und den Frischholzeinschlag auf das notwendige beschränken.

Bestellungen sind nur mit einem Motorsägen-Schein und der Selbsterklärung möglich.
Ab diesem Jahr wird noch ein Brandstätten Nachweis gefordert.

Bitte füllen Sie diese Selbsterklärung bei einer Brennholzbestellung aus und senden Sie uns diese zu.
Bitte beachten Sie, dass die Bestellung erst erfolgt, wenn diese Selbsterklärung von uns eingesehen wurde.


Brandstätten-Nachweis

Ab dem 28.09.2023 kann Brennholz für den privaten Eigenbedarf nur noch erworben werden, sofern uns ein Brandstätten-Nachweis vorliegt. Der Brandstätten Nachweis muss zwingend mit der Holzbestellung abgegeben oder hochgeladen werden.
Die angegebene Rechnungsadresse (Haushalt) muss selbstverständlich mit der Adresse des Brandstätten-Nachweis identisch sein.
Der Brandstätten-Nachweis muss ein eindeutiger Beleg dafür sein, dass der entsprechende Haushalt das erworbene Brennholz selbst nutzen kann.

Als Beleg kann beispielweise dienen:

  • Nachweis der Brandstätten-Schau
  • Rechnung mit entsprechendem Vermerk des Schornsteinfegers
  • Rechnung (Preise bitte schwärzen) über Montage der Brandstätte mit Installationsort

Diese Maßnahme hat zum Ziel, das knappe Gut „Brennholz“ lediglich denjenigen Personen zur Verfügung zu stellen, welche es im Eigenverbrauch nutzen werden.

Es ist nicht gewährleistet, dass das bestellte Holz auch geliefert werden kann.